Opferhilfe Kanton Solothurn
Haben Sie oder hat eine Ihnen nahestehende Person körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt erlebt? Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten?
Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtig worden ist, hat Anspruch auf Unterstützung nach dem Opferhilfegesetz. Anspruch auf Opferhilfe haben nicht nur das Opfer, sondern auch die Ehegatten des Opfers, seine Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen. Die Opferhilfe umfasst:
- Beratung und Betreuung durch Beratungsstelle
- Kostenbeiträge für die Soforthilfe und die längerfristige Hilfe
- Finanzielle Leistungen im Rahmen von Genugtuung und Entschädigung
- Besonderen Schutz und besondere Rechte im Strafverfahren
Fachstelle Opferhilfe des Amtes für soziale Sicherheit
Die Fachstelle Opferhilfe ist zuständig für die Bearbeitung von Gesuchen um Kostenbeiträge für die längerfristige Hilfe und entscheidet über Genugtuungs- und Entschädigungsgesuche von Opfern und Angehörigen.
Beratungsstelle Opferhilfe Kanton Solothurn
Die Beratungsstellen Opferhilfe leisten und vermitteln dem Opfer medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auch anonym möglich. Seit dem 1. Juli 2021 ist die kantonseigene Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn in Betrieb. Diese wird organisatorisch als unabhängige, dezentrale Einheit des Amts für soziale Sicherheit bzw. der Abteilung soziale Förderung und Generationen geführt. Die Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn befindet sich in Olten.
Beratungsstelle Opferhilfe
Industriestrasse 78
4600 Olten
Telefon 062 311 86 66
opferberatung@ddi.so.ch
Montag bis Freitag
08.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist nach Vereinbarung auch in Solothurn möglich